Auf dieser Seite finden Sie unsere Schulordnung, die am 01.06.2026 durch die Schulkonferenz beschlossen wurde. Zuvor hat eine Arbeitsgruppe, die aus Schülerinnen und Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten und Lehrerinnen und Lehrern zusammengesetzt war, an den Inhalten und Formulierungen gearbeitet.
A - Grundsätze
(1) Diese Schulordnung wurde in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften erarbeitet und ist somit Ausdruck eines schulseitig geführten partizipativen, kommunikativen und transparenten Prozesses.
(2) Wir sind eine Gemeinschaft von Persönlichkeiten, sind uns aber bewusst, dass jede/r von uns verschieden ist und seine eigenen Grenzen und Bedürfnisse hat.
(3) Alle (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Beteiligte am Schulleben) haben das Recht, so zu sein, wie sie sind. Jeder einzelne in unserem Schulsystem handelt stets so, wie man selbst behandelt werden will.
(4) Gegenseitiger Respekt ist nicht verhandelbar.
B - Zusammenleben
(1) Schulhöfe, Grünanlagen und Toiletten müssen sauber gehalten werden.
(2) Im Unterricht sind Kaugummis verboten.
(3) Das Aufsuchen der Sonderräume (Sporthallen, Fachräume usw.) regeln die Fachlehrkräfte mit den Klassen.
(4) Im praktischen Sportunterricht genutzte Kleidung darf aus hygienischen Gründen nicht im Unterricht getragen werden.
(5) Nach Unterrichtsschluss muss der Klassenraum in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden.
(6) Das Schuleigentum ist gut zu behandeln, damit es Schülerinnen und Schüler auch in Zukunft benutzen können. Bei mutwilligen Beschädigungen von Schuleigentum muss ein neuwertiger Ersatz beschafft werden.
(7) Für private Wertgegenstände, die mit in die Schule gebracht werden, sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich.
(8) Bei Verstößen gegen die Schulordnung oder gegen die allgemeine Ordnung in der Schule können Ordnungsmaßnahmen nach §25 des Schulgesetzes ausgesprochen werden. Insbesondere gilt, dass Schülerinnen und Schüler, die Gewalt gegen andere anwenden, durch die Schulleitung für mindestens den Tag vom Unterricht ausgeschlossen werden, an dem die Gewaltanwendung stattfand.
C - Unterrichtsbeginn, Unterrichtsende und Pausenregelung
(1) Schülerinnen und Schüler müssen bei Krankheit bis 8:00 Uhr telefonisch oder per
E-Mail über das Sekretariat abgemeldet werden. Eine Entschuldigung ist schriftlich bei der Klassenlehrkraft nachzureichen.
(2) Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte kommen pünktlich zum Unterricht. Die Aufsicht ist ab 7:45 Uhr gewährleistet. Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen die Schulgebäude nur über die Eingänge vom Schulhof aus.
(3) Verspätet sich eine Schülerin oder ein Schüler zur ersten Stunde des Unterrichtstages, geht er oder sie in den Hafen, meldet sich dort und erhält eine Benachrichtigung, die an die unterrichtende Lehrkraft übergeben wird. Nach dreimaliger unentschuldigter Verspätung werden die Eltern benachrichtigt. Verspätet sich eine Schülerin oder ein Schüler mehr als fünfmal unentschuldigt, wird dies im Zeugnis vermerkt.
(4) Die Lehrkräfte schließen den Unterricht und verlassen als letzte den Unterrichtsraum. Alle Schülerinnen und Schüler suchen zu den großen Pausen den Schulhof auf, wenn mit der Lehrkraft nichts anderes abgesprochen ist. Während der Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle oder unter den Vordächern auf. Der Schulhof darf nicht ohne Erlaubnis verlassen werden.
(5) Der Schulhof vor den Eingängen 4, 5 und 6 ist ausschließlich den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1-4 vorbehalten. Die Jahrgänge 1-3 müssen dort ihre Pausen verbringen.
(6) Den Anweisungen der Aufsicht – das sind Lehrkräfte, Mitarbeiter der Schule und Aufsicht führende Schüler – ist zu folgen.
(7) Nach Schulschluss – bzw. nach der Betreuungszeit – muss das Schulgelände verlassen werden.
D - Nutzung von Mensa und Cafeteria
(1) Die Mensa gehört zu den Zeiten, wenn Schülerinnen und Schüler das Angebot nutzen dürfen, zum Schulgelände. Regeln zur Nutzung der Mensa sind in den folgenden Punkten festgehalten.
(2) An den Tagen, an denen in der Cafeteria kein Verkauf angeboten wird, dürfen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-10 in den Pausen das Angebot der Mensa wahrnehmen.
(3) In der Mittagspause dürfen sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 8 in der Cafeteria, auf dem Schulhof oder in der Mensa aufhalten. Mit einer Erlaubnis der Erziehungsberechtigten ist es auch möglich, zum Mittagessen nach Hause zu gehen. Den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen 9 und 10 ist es gestattet, in der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen. Dies gilt nicht in den regulären Pausen. Gegebenenfalls stellt das Verlassen des Schulgeländes im oben beschriebenen Sinne eine Handlung dar, bei der kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht. Im Schadenfall springt dann die Krankenkasse oder eine individuell abgeschlossene private Unfallversicherung ein.
E - Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
(1) Damit der Unterricht nicht gestört wird, darf in den Schulgebäuden nicht getobt und gelärmt werden.
(2) Wegen der Unfallgefahr sind alle Spiele, die gefährlich sind oder Sachen beschädigen können, verboten (z. B. Schneeballwerfen, Eisbahn bauen, Steine, Eicheln und ähnliche harte Gegenstände werfen o. Ä.). Gefährliche Gegenstände wie z. B. Messer, Knallkörper o. Ä. dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
(3) Das Betreten der Dächer ist verboten.
(4) Auf dem Schulhof darf nicht mit Zweirädern und anderen Fortbewegungsmitteln gefahren werden. Fahrräder, Mofas, Cityroller, E-Roller o.ä. werden nur in den Fahrradständern oder auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt.
(5) Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen, der Genuss von Alkohol und der Umgang mit Rauschmitteln verboten.
F - Digitale Endgeräte und ihr Zubehör
(1) Die folgenden Regeln und Bestimmungen gelten für alle digitalen Endgeräte, sowohl für von der Schule zur Verfügung gestellte als auch für private. Sie umfassen insbesondere Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops sowie vergleichbare Geräte und jegliches mit ihnen in Verbindung stehende Zubehör.
(2) Digitale Endgeräte und ihr Zubehör dürfen in der Schule außerhalb des Unterrichts nicht benutzt werden. Im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen sind diese Geräte ausschließlich nach Gestattung der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Medienkompetenzvermittlung und Medienerziehung zu benutzen.
(2.1) Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen nur mit Zustimmung der betroffenen Personen zulässig. Das Recht am eigenen Bild sowie die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes sind zu beachten. Die Aufnahme, Weitergabe oder Veröffentlichung von Inhalten, die andere Personen verletzen, diskriminieren oder bloßstellen, ist untersagt. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
(2.2) In Notfällen (z.B. wenn unmittelbar 110 oder 112 gerufen werden muss) dürfen digitale Endgeräte und ihr Zubehör ungefragt genutzt werden.
(2.3) Für dringend erforderliche Kommunikation mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler nach Rücksprache und Erlaubnis durch eine Lehrkraft das (Mobil-)Telefon im Sekretariat nutzen.
(3) Um Missverständnisse zu vermeiden, sind digitale Endgeräte und ihr Zubehör, soweit sie nicht genutzt werden dürfen, auf dem Schulgelände und in den Gebäuden grundsätzlich nicht sicht- und hörbar in der Schultasche aufzubewahren.
(4) Sofern digitale Endgeräte und ihr Zubehör für das Ablegen von Tests, Klassenarbeiten, Leistungsnachweisen und Prüfungen nicht erforderlich sind, müssen diese für den entsprechenden Zeitraum abgegeben werden. Die Lehrkräfte weisen vor Beginn auf diese Regelung hin, danach stellt das bloße Mitführen eines digitalen Endgeräts – unabhängig davon, ob es ein- oder ausgeschaltet ist – einen Täuschungsversuch dar.
(5) Bei Zuwiderhandlungen können die digitalen Endgeräte und ihr Zubehör von den Lehrkräften eingezogen werden. Eventuell angefertigtes Bild- und Tonmaterial ist unter Aufsicht einer Lehrkraft endgültig zu löschen. Die Rückgabe des digitalen Endgeräts und ihres Zubehörs erfolgt am Ende des Schultages der jeweiligen Schülerin bzw. des jeweiligen Schülers.
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Download
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